Ärztliche Verordnung 

Stationäre Behandlung:
Bei einem stationären Aufenthalt, zum Beispiel im Krankenhaus, werden die Fahrten bei medizinischer Notwendigkeit von der Krankenkasse übernommen. Eine Genehmigung ist nicht erforderlich – die ärztliche Verordnung reicht aus.

Ambulante Behandlung:
Auch bei ambulanten Terminen können Fahrten ärztlich verordnet werden.
Dies gilt zum Beispiel für:
    •    Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 (bei dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung), 4 oder 5
    •    Schwerbehinderte mit den Merkzeichen aG, Bl oder H

→ Mietwagenfahrten (Sitzendfahrten) werden ohne Genehmigung übernommen.
→ Krankentransporte, das heißt Rollstuhl- oder Tragestuhlfahrten, sind eimalig von der Krankenkasse zu genehmigen – danach gilt die Genehmigung dauerhaft für alle weiteren Fahrten dieser Art.

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