Ärztliche Verordnung
Stationäre Behandlung:
Bei einem stationären Aufenthalt, zum Beispiel im Krankenhaus, werden die Fahrten bei medizinischer Notwendigkeit von der Krankenkasse übernommen. Eine Genehmigung ist nicht erforderlich – die ärztliche Verordnung reicht aus.
Ambulante Behandlung:
Auch bei ambulanten Terminen können Fahrten ärztlich verordnet werden.
Dies gilt zum Beispiel für:
• Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 (bei dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung), 4 oder 5
• Schwerbehinderte mit den Merkzeichen aG, Bl oder H
→ Mietwagenfahrten (Sitzendfahrten) werden ohne Genehmigung übernommen.
→ Krankentransporte, das heißt Rollstuhl- oder Tragestuhlfahrten, sind eimalig von der Krankenkasse zu genehmigen – danach gilt die Genehmigung dauerhaft für alle weiteren Fahrten dieser Art.
Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
